Die Wertzuwachssteuer, im Spanischen „Plusvalía municipal“, wird fällig, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt (Ausnahme: Neubauten), egal ob sie verkauft, geerbt oder verschenkt wird. Die Steuer ist vom Verkäufer zu entrichten und wird von den Kommunen erhoben. Entsprechend gewichtig ist sie im Jahresbudget der Gemeinden, in denen viele Immobilien den Besitzer wechseln.
Die Berechnung dieser Steuer wurde nun neu geregelt, da in der Vergangenheit die Steuer auch anfiel, wenn die Immobilie gar nicht teurer verkauft worden war. Ab sofort wird der reale Wertzuwachs besteuert.
Der Steuerpflichtige kann entscheiden, welche Berechnungsmethode er wählt. Es gibt zwei Methoden. Die eine beruht auf dem Katasterwert. Dabei wird der Grundstücksanteil des Katasterwerts mit einem Koeffizienten multipliziert. Der Koeffizient bestimmt sich aus den Jahren, die eine Immobilie dem bisherigen Eigentümer gehörte. War das Haus beispielsweise weniger als ein Jahr in seinem Besitz und wird nun verkauft, beträgt der Koeffizient 0,14. Beträgt der Zeitraum 20 Jahre und länger, wird der Katasterwert mit 0,45 multipliziert. Das Ergebnis wird je nach Gemeinde mit maximal 30 Prozent besteuert.
Bei der zweiten Berechnungsmethode wird die tatsächliche Wertsteigerung mit bis zu 30 Prozent besteuert. Die Wertsteigerung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem alten und dem aktuellen Verkaufspreis. Bei Erbschaften und Schenkungen wird der Marktreferenzwert zugrunde gelegt.
Wir empfehlen, sich zu diesem Thema detailliert von einem Steuerberater auf Mallorca beraten zu lassen.