Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES)
Die Europäische Union wird im Oktober das Einreise-/Ausreisesystem (EES) einführen. Dieses neue System betrifft alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich britischer und US-amerikanischer Staatsangehöriger, die in ein EU-Land einreisen.
Das EES wird das manuelle Abstempeln der Pässe durch ein automatisches Registrierungssystem ersetzen. Inhaber von Nicht-EU-Pässen müssen ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto des Gesichts) zusammen mit ihrem Namen, ihren Passdaten und dem Ort der Ein- und Ausreise in die EU registrieren. Dieses System ähnelt dem ESTA-System, das in den Vereinigten Staaten verwendet wird.
Auswirkungen auf Nicht-EU-Bürger in Spanien
In Spanien ansässige Nicht-EU-Bürger sind von der Registrierung im EES befreit, wenn sie einen gültigen biometrischen Ausweis im einheitlichen Format besitzen, insbesondere die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero).
Die meisten in Spanien ansässigen Briten sind nach dem Brexit bereits von der grünen NIE-Bescheinigung auf die TIE umgestiegen. Es gibt jedoch immer noch Personen, die das Grüne Zertifikat verwenden, ein nicht-biometrisches Dokument, das vor dem EU-Austritt ausgestellt wurde und nicht unter das Austrittsabkommen oder das Schengen-Grenzschutzhandbuch fällt. Daher kann es für Inhaber der Grünen Bescheinigung zu Verzögerungen und Problemen an der Grenze kommen, sobald das EES eingeführt ist.
Wir empfehlen allen in Spanien ansässigen Nicht-EU-Bürgern, die noch keine TIE erhalten haben, dies umgehend zu tun.
Auswirkungen auf Nicht-EU-Touristen
Touristen aus Drittländern, die Spanien besuchen, müssen sich bei ihrer Ankunft bei der EES registrieren lassen. Dieses Verfahren kann zu Reiseverzögerungen und längeren Warteschlangen an Häfen und Flughäfen führen. Diese Verzögerungen dürften jedoch mit der Zeit abnehmen, da die Daten der Reisenden drei Jahre lang gespeichert werden, was das Verfahren für wiederkehrende Besucher vereinfacht.
Rechtliche Beratung
Angesichts der Komplexität und der möglichen persönlichen Auswirkungen dieser Änderungen empfehlen wir Nicht-EU-Bürgern, die von der EES betroffen sind, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann sie individuell beraten und sicherstellen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Autor:
Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Nr. 52954)
Abogado (ICAIB n° 6645)
dominic.porta@anwaltmallorca.eu
www.anwaltmallorca.eu
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