Die Stadtverwaltung kassiert fast 1,5 Millionen für Verstöße in einem Zeitraum, in dem die Zahl der Vorfälle nach der Verstärkung der Abteilung zurückgegangen ist.
Nach Angaben der Stadtverwaltung von Palma hat die Abteilung für städtebauliche Verwaltung in den ersten sechs Monaten dieses Jahres insgesamt 64 Sanktionen wegen unrechtmäßiger oder nicht genehmigter Arbeiten verhängt. Diese Sanktionen, die sich auf fast 1,5 Millionen Euro belaufen, liegen weit unter denen des gleichen Zeitraums im Jahr 2021, als die Zahlen in die Höhe schossen und Cort im ersten Halbjahr 105 Sanktionen wegen Nichteinhaltung der städtebaulichen Vorschriften verhängte, die sich auf fast 4,5 Millionen Euro beliefen.
Die Zahlen für das erste Halbjahr dieses Jahres sind ähnlich wie im Jahr 2020, als in den zwölf Monaten 104 Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,2 Millionen verhängt wurden. Der 200-prozentige Anstieg der Bußgelder und der 500-prozentige Anstieg der Eintreibung im letzten Jahr ist auf die Änderung der Vorschriften zurückzuführen, die nach Angaben von der Stadtverwaltung “die Einhaltung der Vorschriften fördern”.
Es sei daran erinnert, dass nach der oben genannten Änderung, die mit einer Verstärkung der Abteilung für Stadtplanung einherging, um ihre Effizienz zu verbessern, ein Anstieg der Sanktionen zu verzeichnen war, die in diesem Jahr wieder auf das übliche Niveau zurückgegangen ist.
Zuvor wurde die Geldbuße um 95 % ermäßigt, wenn ein nicht lizenziertes Werk innerhalb von zwei Monaten nach Einleitung des Verfahrens legalisiert wurde. Nach der damals vom Stadtrat geforderten Änderung der Landesordnung wurde die Ermäßigung des Bußgeldes für die Anpassung der Bauarbeiten an das Gesetz auf 50 % begrenzt. „Mit dieser Kontrolle durch die Verwaltung ist es nicht so rentabel, Arbeiten auszuführen, die nicht den Vorschriften entsprechen“, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
Zwangsgelder
In diesem Sinne betonten sie auch, dass das Gebiet bei Nichteinhaltung von Abrissauffordnungen für illegale Bauwerke bis zu 12 Zwangsgelder in Höhe von 10 % des Projektwerts, mit einem Mindestbetrag von 600 Euro, verhängen kann, bis die Eigentümer das Projekt verwerfen. Denselben Quellen zufolge wurden auf diese Weise in diesem Halbjahr 195.000 Euro an Bußgeldern verhängt, während im vergangenen Jahr 450.000 Euro auf diese Weise eingenommen wurden.
Autor:
Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Nr. 52954)
Abogado (ICAIB n° 6645)
dominic.porta@anwaltmallorca.eu
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