Sie haben Ihre Traumimmobilie auf der Insel gefunden und es trennt Sie nur noch die Unterzeichnung des Kaufvertrags von Ihrem neuen Wohnglück? Um den Immobilienkauf in das spanische Grundbuch eingetragen zu lassen, müssen Sie die Formalitäten in Zusammenarbeit mit einem Notar auf Mallorca abwickeln. Nur mit einer öffentlichen Kaufurkunde (Escritura) beziehungsweise notariellen Beurkundung wird es möglich, eine Grundbucheintragung zu veranlassen.
Grundsätzlich ist ein Immobilienkaufvertrag in Spanien rechtlich formfrei und kann, im Gegensatz zu deutschem Recht, sogar mündlich abgeschlossen werden. Warum Sie bei einem privaten Kaufvertrag einen Notar auf Mallorca hinzuziehen und auf eine notarielle Urkunde bestehen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel. Bei uns erfahren Sie außerdem vieles über weitere Themen im Bereich Steuern und Recht.
Warum ist ein Notar auf Mallorca nötig?
Der Eintrag eines privaten Kaufvertrags in das spanische Grundbuch wird nach spanischem Recht nur dann möglich, wenn Sie im Besitz einer notariellen Beurkundung sind. Diese stellt ein Notar auf Mallorca aus. Seine Unterschrift belegt die Echtheit der öffentlichen Urkunde. Sofern Sie als Eigentümer im Grundbuch aufgeführt sind, haben Sie alle Eigentumsrechte inne. Ein privat geschlossener Kaufvertrag reicht dafür nicht aus. Nur wenn der Grundbesitz offiziell und schriftlich von einem Notar auf Mallorca niedergeschrieben übergeben wird, sind Sie auch rechtskräftig der Eigentümer.
Festzuhalten ist: Sie benötigen einen Notar auf Mallorca, damit der Besitzübergang mit dem Eintrag in das Eigentumsregister offiziell in den Eigentumserwerb mündet. Gleichsam erhalten Sie einen Schutz vor den Gläubigern des Verkäufers und können eine Hypothek auf Ihre Immobilie aufnehmen.
Bedenken Sie ferner, dass es bei einem privaten Kaufvertrag ohne einen Notar Mallorca schnell zu Problemen kommen kann. Im Streitfall wird ein Verfahren ohne eine notarielle Beurkundung aufwendig und teils langwierig, da kein zuverlässiges Beweismittel über den Immobilienerwerb vorliegt. So kann die Gegenseite beispielsweise die Unterzeichnung abstreiten oder gar das Datum ändern. Mit einem Notar Mallorca sind Sie im Fall der Fälle immer auf der rechtssicheren Seite, den dieser beglaubigt, offiziell das Dokument sowie die Identität aller Unterzeichner und deren Rechtsfähigkeit.
Wie wird eine notarielle Beurkundung von einem Notar Mallorca ausgestellt?
In der Regel wird ein Kaufvertrag auf Spanisch verfasst. Das stellt viele ausländische Immobilienkäufer vor sprachliche Hürde.
Aus diesem Grund gibt es beim notariellen Kaufvertrag zwei Varianten, diese vom Notar Mallorca neben der spanischen Version auch in einer anderen Sprache protokollieren zu lassen: als zweisprachiger Vertrag oder mit einer vereidigten Übersetzung.
Zweisprachiger notarieller Kaufvertrag:
Sofern der Notar Mallorca neben Spanisch noch weitere Sprachen wie Deutsch oder Englisch spricht, ist es möglich, dass ein zweisprachiger Vertrag erstellt und unterzeichnet wird oder der Notar Mallorca den Inhalt auf Deutsch oder Englisch wiedergibt. Es gibt auch deutsche Notare auf Mallorca.
Vereidigte Übersetzung und vereidigter Dolmetscher:
Eine weitaus gängigere Lösung ist die Beauftragung einer Übersetzung der notariellen Beurkundung oder die Anwesenheit eines Dolmetschers, der während des Notartermins anwesend ist. Wichtig ist darauf zu achten, dass es sich um einen vereidigten Dolmetscher und damit um eine vereidigte Übersetzung handelt. So erhalten Sie Rechtssicherheit beim Dokument.
Wie läuft der Termin bei einem Notar Mallorca ab?
Für die Wahl eines Notars Mallorca kommen Sie gerne auf die Experten von NEPTUNUS INTERNATIONAL zu. Wir verfügen über hervorragende Kontakte zu deutschen Notaren auf der Insel und kümmern uns gerne um einen Termin für Sie.
Bringen Sie zu diesem Ihren international gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihre NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero), die Identifikations- und Steuernummer in Spanien, mit. Ein Mitarbeiter fertigt davon eine Kopie für die Unterlagen an. Im Anschluss geben Sie dem Notar Mallorca Informationen zu Ihrer Adresse, Ihrem Familienstand und ehelichen Güterrechten. Fehlende Daten werden anschließend in den Kaufvertrag aufgenommen.
Mit der Verfahrenseröffnung stellt der Notar Mallorca die Identität der Beteiligten fest, indem er diese mit den Kopien der Ausweisdokumente abgleicht. Im Anschluss liest der Notar Mallorca die wichtigsten Passagen des Kaufvertrags laut vor und weist explizit auf unter anderem die Zahlung der Steuern hin. Sofern ein Dolmetscher anwesend ist, wird dieser die Belehrungen nochmals in der Muttersprache der einen Partei mündlich wiedergegeben.
Nach der Verlesung der notariellen Beurkundung unterschreiben alle Beteiligten diese und je nach Vereinbarung wird der Bankcheck übergeben. Die Gebühren für den Notar Mallorca werden unmittelbar vor Ort bar oder via Kreditkarte bezahlt. Die Notarkosten Mallorca sind vom Kaufpreis abhängig und variieren zwischen 600 € und 800 €.
Sie erhalten direkt eine einfache Kopie der Urkunde. Die Originalurkunde wird binnen einer Woche vom Notar Mallorca zugestellt. Durch Zahlung der Steuer wird sie abgestempelt.
Kann ich einen Vertreter für die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts auf Mallorca beauftragen?
Sie können sich bei amtlichen Terminen in Spanien vertreten lassen, sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, selbst vor Ort anwesend zu sein. Dazu erteilen Sie einer von Ihnen ausgewählten Person eine notarielle Vollmacht. Eine Vertretungsvollmacht wird von einem Notar Mallorca beurkundet. Einzig müssen Sie für die Erteilung eine persönliche Unterschrift leisten. Dies ist natürlich ebenso bei einem Notar in Ihrem Herkunftsland möglich, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass die Vollmacht, wenn sie in Deutschland erstellt wird, mit einem beeidigten Dokument ins Spanische übersetzt und eine Legalisation bei den entsprechenden spanischen Behörden beantragt wird. Gerne kümmern wir von NEPTUNUS INTERNATIONAL uns um diese Formalitäten, sodass Sie Zeit und Aufwand sparen. Ebenso vertreten unsere Spezialisten Sie auf Wunsch mit einer Vollmacht bei allen amtlichen Terminen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.