Die spanische CNMS (Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb) verhängte kürzlich gegen die bekannt und beliebte Urlaubsplattform Booking.com wegen „Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in den letzten fünf Jahren“ eine Geldstrafe in Höhe von 413 Millionen Euro. Nachteilig betroffen von dem Missbrauch waren nach Angaben Hotels in Spanien und andere in Konkurrenz stehende Online-Reisebüros.
Booking.com habe „seit dem 1. Januar 2019 zwei Mal seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es Hotels in Spanien, die seine Buchungsvermittlungsdienste nutzen, verschiedene unfaire Geschäftsbedingungen auferlegt und den Wettbewerb mit anderen Online-Reisebüros, die dieselben Dienstleistungen anbieten, eingeschränkt hat”. Hierin liege ein Verstoß gegen Art. 2 LDC und Art. 102 AEUV.
Booking.com verlange von den Hotels eine Provision, berechnet nach der Anzahl der vermittelten Buchungen. Zudem würden Hotels nur dann auf Booking.com erscheinen, wenn sie die von Booking.com aufgestellten, unlauteren Bedingungen einhalten würden. Da Booking.com zwischen 70 und 90 % des Marktes beherrsche, seien die Hotels faktisch dazu gezwungen, diese Bedingungen einzuhalten.
Das CNMC verhängte daher zwei Geldbußen in Höhe von 206.620.000 Euro gegen Booking.com für jeden der einzelnen und fortgesetzten Verstöße wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, insgesamt 413.240.000 Euro.