Die Investition in eine Mallorca-Immobilie bleibt weiterhin eine attraktive Anlage, die seit Jahren weltweit an Interesse gewinnt. Die positive Entwicklung des Immobilienmarkts ebenso wie die vielseitigen Nutzungsoptionen wie Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz sowie zur Ferienvermietung oder als Altersresidenz tragen ihr Übriges dazu bei. Allerdings müssen vor allem nicht EU-Bürger beim Kauf einer Immobilie oder dem (zeitweisen) Leben auf der sonnenverwöhnten Balearen-Insel einiges beachten, insbesondere in Hinblick auf die Aufenthaltsberechtigung. Eine Lösung hierfür bietet das sogenannte Golden Visa.
Was ist das Golden Visa, welche Vorteil hat es und wie bekommt man es? Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Was ist das Golden Visa?
Per erlassenem Gesetz vom 29. September 2013 können sich nicht EU-Bürger das Recht einer Aufenthaltsberechtigung mittels des Golden Visa „erkaufen“. Grundvoraussetzung für den Erhalt ist eine wirtschaftliche Investition auf der Insel. Dazu gesellen sich weitere Bedingungen wie das Alter oder ein sauberes Führungszeugnis bei der Polizei. Für den Erwerb einer Immobilie für mindestens 500.000 € bekommt der Investor und Antragssteller im Gegenzug für sich und seine Familien ein Aufenthaltsrecht in Spanien. Besonders attraktiv ist das Golden Visa, wenn es um die Vermietung eines Objekts geht. Mit dem Investoren-Visum entfällt die Mindestaufenthaltsdauer auf Mallorca, wodurch schon ein einmaliger Besuch pro Jahr für die Aufenthaltsgenehmigung ausreichend.
Welche Vorteile hat das Golden Visa?
Das Golden Visa bringt einige nennenswerte Vorteile mit, darunter der bereits genannte, dass Sie länger als 6 Monate außerhalb der Insel leben können, ohne Ihren Wohnsitz und damit einen exklusiven Lifestyle zu verlieren. Inhaber erhalten Sie zudem das Recht, in Spanien leben und arbeiten zu dürfen. Dies gilt auch für Familienangehörige, einschließlich Ehepartner und Kinder. Gleichsam geht mit dem Besitz die Freizügigkeit in der Schengen-Zone einher. So eröffnet sich für nicht EU-Bürger der Zugang zu vielen anderen europäischen Ländern ohne zusätzliches Visum.
Die zweijährige Aufenthaltserlaubnis mit dem Golden Visa ist im Vergleich zu anderen Formen am längsten und damit sehr unaufwändig. Zudem haben Sie mit der Genehmigung des Golden Visas Anspruch auf die Staatsangehörigkeit, sofern gewünscht. Zu vergessen gilt es darüber hinaus nicht, dass der Antrag mit attraktiven Investitionsmöglichkeiten auf Mallorca einhergeht.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Golden Visa erfüllen?
Grundsätzlich muss ein Antragssteller des Golden Visas mindestens 18 Jahre alt und kein EU-Bürger sein, keine Vorstrafen haben, eine spanische Krankenversicherung abschließen und seine finanziellen Mittel nachweisen.
Ergänzend müssen Sie zur Berechtigung eine der folgenden Investitionen tätigen:
- Kauf einer Immobilie mit mindestens 500.000 € zzgl. Steuern
- Eröffnung eines spanischen Kontos mit einer Einzahlung von mindestens 1 Million Euro
- Erwerb von Staatsanleihen von mindestens 2 Millionen Euro
- Kauf von Unternehmensanteilen mit mindestens 1 Million Euro
Wie läuft der Antrag auf ein Golden Visa ab?
Bei dem Szenario eines Immobilienkaufs auf Mallorca sieht der Prozess des Golden Visas wie folgt aus:
- Schritt: Alle Unterlagen über den Immobilienerwerb, unabhängig davon, ob es Sie etwa nach Palma, in den Norden oder an die Westküste verschlägt, werden beim spanischen Konsulat des Herkunftslandes eingereicht, wo diese auf Berechtigung zur Antragsstellung geprüft werden. Die Bearbeitung kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Schritt: Nach Genehmigung zur Antragstellung besteht eine Frist von einem Monat, das Golden Visa beim spanischen Konsulat des Herkunftslandes zu beantragen.
- Schritt: Im Anschluss muss die Aufenthaltserlaubnis direkt vor Ort auf der Insel abgeschlossen werden. Dazu ist noch die Ausstellung des Ausländerausweises nötig.
Tipp: Das Golden Visa nach einem Immobilienkauf lässt sich direkt auch für weitere Familienmitglieder beantragen. Gemeint sind damit Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern über 65 Jahren und schon größerer Nachwuchs ab und über 18 Jahren.
Gut zu wissen ist zudem, dass Sie das Golden Visa im Prinzip nicht verlieren können, auch wenn es auf zunächst 2 Jahre begrenzt ist. Dafür müssen Sie nur nachweisen, dass sich die Immobilie auch weiterhin in Ihrem Besitz befindet, Sie krankenversichert sind und weiterhin finanziell gut dastehen. Wollen Sie Ihr Objekt veräußern, müssen Sie für das Golden Visa eine erneute Investition von 500.000 € tätigen.
FAQ: Golden Visa
Welche Dokumente müssen Sie für ein Golden Visa einreichen?
Um das Golden Visa zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Mit dem Antragsformular des Goldenen Visums müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis einer spanischen Krankenversicherung
- Vorstrafenfreies, polizeiliches Führungszeugnis
- Bescheinigung über die getätigte Investition aus dem Grundbuch
- Nachweis entsprechend wirtschaftlicher Ressourcen und finanzielle Mittel
Was kostet ein Golden Visa?
Rechnen Sie mit ca. 90 € zzgl. Anwaltskosten.
Wie erhalten ich das Golden Visa am einfachsten?
Am einfachsten und schnellsten geht der Antrag auf das Golden Visa in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, der zeitgleich dafür Sorge trägt, dass rechtlich auch alles berücksichtigt wird. In Hinblick auf das Immobilien-Investment ist NEPTUNUS INTERNATIONAL Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir halten ein großes Portfolio an Luxushäusern und anspruchsvollen Anwesen bereit, die mit Qualität und Design überzeugen. Gerne kümmern wir uns darüber hinaus um einen professionellen Anwalt aus unserem fundierten Netzwerk.