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Notar auf Mallorca – Wir unterstützen Sie bei der Suche

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In Spanien sind Notare, anders als in Deutschland, öffentliche Beamte, die eine neutrale Rolle einnehmen. Sie werden zwar wie ihre deutschen Kollegen von Privatpersonen und Unternehmen entlohnt, nehmen jedoch eine zentrale Schlüsselrolle in der Gesellschaft ein. Im Wesentlichen sind die Träger des öffentlichen Amtes dazu berechtigt, Verträge wie Kaufverträge von Immobilien, aber auch andere wichtige Dokumente, zu beglaubigen. Die Leistungen eines Notars auf Mallorca werden daher deutlich öfter in Anspruch genommen, als das in Deutschland der Fall ist. Nachfolgend wollen wir Ihnen die Stellung eines Notars auf Mallorca verdeutlichen und Sie bei der Suche nach einem deutschen Notar auf Mallorca unterstützen.

Was macht ein Notar auf Mallorca?

Ein Notar auf Mallorca genießt ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Er ist Träger eines öffentlichen Amtes und ist nach Art. 1 des Ley del Notariado de 28 de mayo de 1862 dazu befähigt, Verträge sowie Dokumente und andere wichtige Unterlagen zu beglaubigen. Auch eine Vollmacht gilt auf der Baleareninsel nur rechtmäßig, wenn diese in einer notariellen Variante vorliegt. In Deutschland ist das in der Regel mit einem Drei-Zeiler und der Unterschrift erledigt. Generell haben die Würdenträger die Aufgabe sicherzustellen, dass zwei Seiten zu einer für alle passenden Einigung kommen, die Vertragsbedingungen eingehalten werden und alle Handlungen entsprechend der Gesetze erfolgen.

An aerial shot of beautiful buildings in Mallorca Balearic Islands in Spain

Vor allem für Immobilienkäufer und -verkäufer sind Notare auf Mallorca wichtige Schlüsselpersonen bei der Abwicklung der formellen Vertragsunterzeichnung und der Protokollierung.

Was es sonst noch beim Immobilienkauf auf Mallorca zu beachten gibt und weitere aktuelle Themen finden Sie auf unserer Website in unseren Mallorca News.

Warum ist ein Notar für den Immobilienkauf so wichtig?

Sobald Sie vorhaben, eine Immobilie auf Mallorca zu erwerben, muss der Kaufvertrag für den Eintrag ins Grundbuch, hier als Eigentumsregister bekannt, von einem spanischen oder deutschen Notar beglaubigt werden. Nur so wird der Vertrag als öffentliche Urkunde angesehen und kann zur Vorlage für den Grundbucheintrag genutzt werden.

Um Ihnen die Aufgaben eines deutschen Notars auf Mallorca zu verdeutlichen, finden Sie nachfolgend den Auszug des Informationsblattes des Konsulats der Bundesrepublik Palma „Deutschsprachige Rechtsanwälte/Abogados und andere Interessenvertreter im Amtsbezirk des Konsulats Palma (für alle Balearischen Inseln):

Notarzwang besteht stets, wenn eine öffentliche Urkunde zu errichten ist. Gemäß Art. 1.280 des Zivilgesetzbuches müssen folgende Angelegenheiten in einer öffentlichen Urkunde niedergelegt werden: Alle Handlungen und Verträge, die die Begründung, Übertragung, Veränderung oder Tilgung von dinglichen Rechten auf Immobilien betreffen;
die Verpachtung solcher Güter für 6 Jahre oder länger, sofern Dritte benachteiligt werden können; Ehegüterverträge und ihre Abänderung;
die Übertragung, Ausschlagung und Verzicht auf das Erbe oder auf Rechte der ehelichen Gemeinschaft; die Vollmacht, zur Eheschließung, die Generalprozessvollmacht und die Sondervollmachten, die bei Gericht vorgelegt werden müssen;
die Vollmacht zur Vermögensverwaltung sowie jede andere Vollmacht, die eine Handlung zum Zweck hat, die in einer öffentlichen Urkunde niedergelegt oder niederzulegen ist oder sich zum Nachteil eines Dritten auswirken kann; die Übertragung von Ansprüchen oder Rechten aus einer Handlung, die in einer öffentlichen Urkunde niedergelegt sind;
Gemäß spanischem Hypothekengesetz bedarf es zwecks Eintragung im Grundbuch auch der Beurkundung der im Art. 2 des Gesetzes genannten Vorgänge (z. B. Nießbrauch, Hypothek, Dienstbarkeiten, etc.).

Tipp: Ganz gleich welche Art der Immobilie Sie sich auf Mallorca kaufen wollen, lassen Sie den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen. Planen Sie hier ca. 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises ein.

Was kostet ein deutscher Notar auf Mallorca?

Ein Notar auf Mallorca unterscheidet sich ebenso von seinen Gebühren zu Notaren in Deutschland. Nach der verbindlichen Gebührentabelle können Sie mit 0,1 % bis 0,3 % des Kaufpreises rechnen. Zusätzlich fallen Kosten zum Beispiel für Übersetzungsleistungen an. In Deutschland müssen Sie hier mit rund 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen.

Was macht ein Notar auf Mallorca nicht?

Ein Notar übernimmt zum Beispiel keinerlei Haftung über den aktuellen Stand des Grundbuchs. Auch die gesamte treuhänderische Abwicklung fällt meist nicht in seinen Aufgabenbereich. Er verwahrt daher meist nicht den Kaufpreis als Treuhänder, sodass eine Auszahlung erst dann erfolgt, wenn alle Bedingungen der rechtmäßigen Abwicklung des Kaufvertrags erfüllt sind.

Meist erfolgt die Zahlung der gesamten Kaufpreissumme sowie die fällige Grunderwerbssteuer beim Notartermin direkt. Alle Beteiligten erhalten im Vorfeld eine Auflistung aller Kosten. Der Notar selbst kümmert sich auf Mallorca nicht um die Steuereintreibung. Dazu wird ein Gestoria (Steuerbüro) beauftragt.

Ist die Kaufurkunde beim Notartermin von allen unterzeichnet, sendet der Notar die Dokumente an das Grundbuchamt, das nun die Eintragung innerhalb von 3-6 Wochen abwickelt. Dennoch können Sie Ihr neues Domizil direkt beziehen.

Was braucht man für einen Termin beim Notar auf Mallorca?

Für den Termin beim Notar sollten Sie alle notwendigen Dokumente und Voraussetzungen vorab bereitstellen, damit die Abwicklung zügig und problemlos erfolgen kann. Dazu zählen:

  • eine Zahlungsmethode (in der Regel bankbestätigte Schecks)
  • spanisches Bankkonto
  • Steuernummer NIE (Numero Identidad de Extranjero)
  • Energiezertifikat
  • „Certificado de Comunidad“ (Zertifikat der Gemeinschaftskosten)
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung
  • Baugenehmigungen
  • bestehende Kaufurkunde
  • Katasternummer der Immobilie

Wir von Neptunus International Real Estate unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente und helfen Ihnen gerne bei der Eröffnung eines spanischen Bankkontos. Einen Notar auf Mallorca können Sie sich selbst auswählen.

Deutsche Notare auf Mallorca finden

Nachfolgend haben wir Ihnen einige wichtige Adressen zusammengestellt. Entscheiden Sie sich für ein Objekt aus unserem Portfolio, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei allen vertraglichen Angelegenheiten und übernehmen für Sie den bürokratischen Teil bei einem Immobilienkauf oder -verkauf. Sie profitieren bei uns von einem hervorragenden Netzwerk an deutschen Notaren und Anwälten.

Notariatskammer der Balearen:

Ilustre Colegio de Notarios
Adresse: Via Roma, 4, 07012 Palma, Spanien
Telefon:+34 971 712244, 971 710072, 971 713503
Fax: +34 971 718764
www.notariosdebaleares.org colegio@baleares.notariado.org

Deutschsprachige Notare auf Mallorca:

Notario Carlos Jiménez Gallego
Paseo Mallorca, 26, entresuelo
07012 Palma
Tel. + 34 971-724111
Fax + 34 971-722271
carlosjgallego@notariado.org

Notario José Luis Gómez Díez
Paseo del Borne, 23 (entlo.)
07012 Palma
Tel. + 34 971-221199
Fax + 34 971-222200
jlgomez@correonotarial.org
notaria@notariadelborne.com

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