Dank einer Initiative des spanischen Justizministeriums ist uns spanischen Anwälten seit dem 26.06.2024 eine vereinfachte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugverspätung, Flugannulierung oder Flugausfall (Cancellation) sowie Verweiguerung des Boardings oder der Beförderung möglich.
Sollte Ihr Flug daher Verspätung gehabt haben, ausgefallen sein, oder sollte man Ihnen den Flug verweigert haben, können wir nun durch ein neues Online-System Ihren Schadensersatzanspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen und Ihnen somit Kosten und Zeit ersparen.
Momentan ist das Verfahren noch nicht in ganz Spanien gültig, wohl aber für folgende Regionen: Illes Balears, Castilla y León, Castilla La Mancha, Extremadura, Región de Murcia, Ceuta y Melilla. Dies bedeutet, dass Schadensersatzansprüche bezüglich Flügen von und nach Mallorca sowie Ibiza und Menorca über das neue System geltend gemacht werden können.
Sprechen Sie uns gerne an!
Autor:
Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Nr. 52954)
Abogado (ICAIB n° 6645)
dominic.porta@anwaltmallorca.eu
www.anwaltmallorca.eu
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Mehr Informationen und Kontakt finden Sie unter www.anwaltmallorca.eu