Mit einer Gesetzesänderung will die balearische Landesregierung zum Landschaftsschutz beitragen. Umweltsünden sollen schon bald nicht mehr verjähren, was vor allem Immobilieneigentümer mit illegalen An- und Ausbauten betrifft. Diese können ohne Aussicht auf Verjährung belangt werden. Eine zeitliche Begrenzung der Strafverfolgung von Umweltvergehen wird es nicht mehr geben. Umweltsünder müssen in Zukunft hohe Entschädigungsgelder zahlen, die die von ihnen verursachten Schäden aufwiegen – egal, wie lange die Tat zurückliegt.
Sollten Beschuldigte sich bemühen, die Schäden zu reparieren – etwa, indem sie illegale Anbauten zurückbauen -, bevor sie für schuldig befunden werden, soll die Strafzahlung um 40 Prozent niedriger ausfallen.
Auf Mallorca kommt es nicht selten vor, dass Grundstückseigentümer auch ohne gültige Baulizenzen ihre Anwesen um- oder ausbauen. Viele spekulierten dabei bisher darauf, dass ihr Vergehen zunächst unentdeckt bleibt und sie später nicht mehr dafür belangt werden können. Die linksgrüne Landesregierung kämpft genau wie der ebenfalls linksgrün geführte Inselrat von Mallorca seit Jahren dagegen an. So ließ der Inselrat in den vergangenen Jahren zahlreiche illegal errichtete Immobilien abreißen.
Im Moment handelt es sich allerdings nur um einen Gesetzentwurf, der aber sicher in naher Zukunft in Kraft treten wird.