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Neues Gesetz zur Behebung der Wohnungsnot in Palma

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Die Stadtverwaltung hat in Ihrer letzten Plenarsitzung ein Gesetz verabschiedet, welches ein bisher gleichlautendes Notfalldekret formalisiert und fortführt. Dieses erlaubte bereits seit Monaten die Nutzungsänderung von anderen Räumlichkeiten – z.B. Gewerberäume – in Wohnraum sowie die Aufstockung von Gebäuden, um der bestehenden Wohnungsnot entgegenzuwirken. Aufgrund der ständigen Antragseingänge soll dies nun dauerhaft gelten.

Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung oder Aufstockung bedarf dabei weiterhin bestimmter Voraussetzungen. Bspw. ist die Nutzungsänderung nur innerhalb der vorgesehenen Bautiefe und Grundstücksgrenzen möglich, sodass die Nutzungsänderung nicht als Anlass zum Anbau benutzt werden kann. Überdies ist bei Gebäuden, die als Kulturgut deklariert wurden (BIC-Gebäude, „edificios BIC“) und somit – ähnlich dem Denkmalschutz – besonders geschützt sind, für die Umwandlung in Wohnungen ein Gutachten der Kommission für historische und kulturelle Zentren des Stadtrats (Comissió de Centre Historic i Catáleg) erforderlich.

Bei der Aufstockung von Gebäuden gilt der Grundsatz, dass die Höhe des höchsten Gebäudes der näheren Umgebung nicht überschritten werden darf. Ebenso werden bestimmte Bereiche wie u.a. das historische Zentrum, Son Serra, El Terreno, die Strandpromenade, Gebäude am Meer sowie BIC-Gebäuden von der Möglichkeit zur Aufstockung ausgenommen. Bei BIC-Gebäuden ist eine Erhöhung um ein Stockwerk jedoch ausnahmsweise mit einem gerichtlichen Gutachten möglich.

Autor:
Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Nr. 52954)
Abogado (ICAIB n° 6645)
dominic.porta@anwaltmallorca.eu
www.anwaltmallorca.eu

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