Porta & Associates – die deutsche Anwaltskanzlei in Palma, stellt die Neuerungen bei der Ferienvermietung auf Mallorca vor.
Die Balearen-Regierung verabschiedete am 11. Februar 2022 mit einem Eildekret (Decreto Ley 3/2022) Änderungen am Tourismusgesetz. Die Vorgehensweise der Regierung dabei war wenig transparent. Man traf sich am 11. Februar morgens in einer „geheimen“ Sitzung, verabschiedete das Änderungsgesetz und es trat noch am selben Tag, ohne Übergangsregelungen, in Kraft.
Neben den Änderungen am Tourismusgesetz, die wir an anderer Stelle in unserem Blog später noch erläutern werden, war die große Überraschung, die sich in der ersten Zusatzbestimmung des Änderungsgesetzes verbarg. Darin wurden nämlich die Bettenplätze für Hotels und die Ferienvermietung eingefroren.
Damit ist eine Beantragung neuer Tourismuslizenzen faktisch nicht mehr möglich, da diese an den Erwerb von entsprechenden Bettenplätzen gekoppelt ist.
Das neue Moratorium ist für eine maximale Dauer von vier Jahren ausgelegt, also aktuell bis zum 11. Februar 2026. In dieser Zeit müssen die Inselräte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die touristische Belastung in den einzelnen Regionen der Balearischen Inseln neu bewerten.
Anträge auf Ferienvermietungslizenzen bzw. Erwerb von Bettenplätzen, die vor dem 11. Februar 2022 eingegangen waren, werden weiterhin bearbeitet.
Eindeutige Zielsetzung dieser Maßnahme ist der Abbau von Bettenplätzen im touristischen Bereich. In nächster Zeit hätten ca. 20.000 weitere Bettenplätze, die ursprünglich nicht freigegeben waren, auf den Markt kommen sollen. Dies ist nun hinfällig.
Weiter werden alle Bettenplätze, die in diesem Zeitraum zurückgegeben werden, von der Bettenplatzbörse eingezogen und nicht wieder neu vergeben. Auch wird es nicht mehr möglich sein, die Bettenplätze privat zu verkaufen, d.h., von einem Ferienvermietungsobjekt auf ein anderes zu übertragen. Auch wer seine Ferienimmobilie über einen Zeitraum von drei Jahren nicht vermietet, kann den Verlust seiner Lizenz verlieren. Dies wird zu einem immensen Verlust von Bettenplätzen in den nächsten Jahren führen.
Anfangs gab es insbesondere Konfusion zu den Fragen, ob die befristeten Ferienlizenzen für Wohnungen, die nach fünf Jahren verlängert werden müssen, nun nicht mehr verlängert werden und ob Immobilien mit bereits bestehender Ferienvermietungslizenz inklusive der Lizenz verkauft werden können. Dies ist mittlerweile geklärt und hier kann aufgeatmet werden. Einer Verlängerung der Lizenzen steht nichts im Wege, sofern nach wie vor alle Voraussetzungen der Ferienvermietung im Zeitpunkt des
Verlängerungsantrags erfüllt werden. Auch können Immobilien mit bestehender Lizenz weiterhin auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ohne dass man den Verlust der Lizenz riskiert.
Ebenso ist es möglich den Betreiber der Ferienvermietungslizenz zu wechseln, da dies die Bettenplätze nicht berührt.
Benötigen Sie Hilfe beim Thema Ferienvermietung auf Mallorca, wenden Sie sich an das erfahrene Team von Porta & Associates, die deutschen Anwälte auf Mallorca.