Die gemeindliche Grundsteuer ist sowohl in Deutschland als auch auf Mallorca eine laufende Steuer für Immobilieneigentümer. Die „Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, kurz IBI, wird auf Grundlage des Katasterwerts und des Steuersatzes berechnet. Der Steuerbescheid der Grundsteuer auf Mallorca erfolgt heute online. Mit einem Code hat man Einsicht in den Betrag. Die IBI Mallorca wird jährlich eingefordert. In der Regel läuft die Frist bis zum 15. November eines jeden Jahres, kann aber je nach Gemeinde variieren. Überziehung hat teils hohe Strafzuschläge zur Folge, weshalb die Einrichtung eines Abbuchungsauftrags hinsichtlich der Grundsteuer auf Mallorca bei der Bank zu empfehlen ist.
Was ist die Grundsteuer? Kurz und knapp erklärt!
Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles, die Grundsteuer auf Mallorca, ist eine gemeindliche Steuer auf Eigentum. Das umfasst sowohl Immobilien im städtischen sowie im ländlichen Raum. Geregelt wird die IBI Mallorca im Gesetz über die gemeindlichen Steuern.
Wie wird die Grundsteuer auf Mallorca errechnet?
Der Katasterwert bzw. Valor Catastral ist die Berechnungsgrundlage der mallorquinischen Grundsteuer. Der Katasterwert gibt den Wert des Grundstücks und der Bebauungsart wieder und wird anhand einer Wertetabelle zu jeder Grundbucheinheit berechnet. Dieser wird durch Neufestlegungen alle zehn Jahre angepasst, ändert sich jedoch durch Inflation sowie Umbau oder Veränderung der Immobilie.
Bei der Berechnung der Grundsteuer auf Mallorca kommt zudem ein festgelegter Steuersatz hinzu, mit dem der Katasterwert multipliziert wird. Der Steuersatz beträgt, so im Grundsatz Art. 72 LHL verankert für städtische Immobilien zwischen 0,4 % und 1,1 % und bei ländlichen Immobilien zwischen 0,3 % und 0,9 %. Es kann jedoch sein, dass Gemeinden einen höheren Steuersatz festgelegt haben.
Dabei muss die Grundsteuer auf Mallorca nach Festsetzung und Bescheid nicht zwangsläufig in einem Betrag gezahlt werden. Denkbar ist eine Vorauszahlung, aber auch eine Ratenzahlung ist möglich.
Wichtig beim Kauf einer Immobilie ist, dass die spanische Grundsteuer bereits gezahlt wurde. Hierbei kommt es jedoch immer darauf an. Die Steuerpflicht kann auch unter Berücksichtigung der Monate in dem Jahr, in dem eine Immobilie erworben oder veräußert wird, anteilig auf die neuen und alten Eigentümer umgelegt werden.
Einspruch gegen die Grundsteuer auf Mallorca einlegen
Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Grundsteuerbescheids sowie der Veröffentlichung im Provinzanzeiger oder am öffentlichen Schaukasten der Gemeinde haben Sie Zeit Einspruch gegen Fehlbesteuerung einzulegen.
Unser Service bei Steuerfragen rund um Immobilien, wie der Grundsteuer auf Mallorca
Die Grundsteuer ist nicht die einzige Steuer, die Immobilienbesitzer auf Mallorca abführen müssen. Daher ist es gut einen Experten wie Neptunus International Real Estate an seiner Seite zu wissen. Wir unterstützen Sie bei allen Steuerfragen rund um Immobilien und übernehmen zuverlässig Prüfungen, wie zum Beispiel die Prüfung von Grundbucheinträgen. Bei individuellen Fragen zur Grundsteuer auf Mallorca, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf. Weitere spannende Informationen rund um das Leben und Immobilienkauf auf Mallorca, finden Sie unter unseren Mallorca News.