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Immobilien-Kauf Mallorca – Rechtliches (Stand 18.11.2020)

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Von Rechtsanwalt und Abogado Dominic John Patrick Porta

Der Traum vom Immobilien-Kauf auf Mallorca kann schnell zum Albtraum werden, sofern man nicht die kleinen, rechtlichen Besonderheiten kennt, die es zu beachten gibt. Denn auch wenn Mallorca häufig als 17. Bundesland Deutschlands gesehen wird, so bleibt es dennoch Teil von Spanien und die gesetzlichen Grundlagen sind, die bei einen Immobilien-Kauf auf Mallorca Anwendung finden, sind daher sehr unterschiedlich.

Ratgeber Immobilienkauf: Was ist der Ablauf eines Immobilienkaufs auf Mallorca?

Ein typischer Ablauf beim Immobilienerwerb auf Mallorca ist zunächst der Abschluss eines privatschriftlichen Vorvertrags (sog. Optionsvertrag oder auch Vertrag mit Strafzahlung), der Gang zum Notar, die Bezahlung der Steuern und zum Schluss die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.

Welche vorbereitenden Schritte sind beim Immobilienerwerb Mallorca zu empfehlen?

Professionelle Ratgeber beim Immobilienkauf weißen darauf hin schon sehr früh eine sog. NIE-Nummer zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Ausländeridentifikationsnummer, die dann auch gleichzeitig in Spanien als Steuernummer fungiert. Von Beantragung bis zur Erteilung der NIE-Nummer können je nach Auslastung des spanischen Ausländeramtes auch mal mehrere Monate vergehen. Ebenso sollte man rechtzeitig ein spanisches Bankkonto eröffnen, um einerseits die hier in Spanien für die Kaufpreiszahlung üblichen Bankschecks für den Immobilienerwerb auf Mallorca ausstellen zu können und andererseits später die Hausnebenkosten darüber abwickeln zu lassen.

Was ist der Optionsvertrag beim Immobilienerwerb Mallorca?

Im Optionsvertrag erwirbt man ein Optionsrecht für den Immobilienerwerb auf Mallorca gegen Zahlung von ca. 10 Prozent der Kaufpreissumme. Während der Optionszeit, die frei wählbar ist, aber üblicherweise etwa drei Monate beträgt, hat der Käufer dann die Möglichkeit, das Kaufobjekt auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.

Insider Ratgeber Immobilienkauf: Warum ist die notarielle Beurkundung in Spanien wichtig?

Während in Deutschland eine Immobilie ohne notarielle Beurkundung gar nicht erworben werden kann, ist dies in Spanien zwar generell möglich, aber nicht ratsam, so wissen es zahlreiche Ratgeber des Immobilienkaufs. Ein rein privatschriftlich geschlossener Kaufvertrag reicht nämlich beim Immobilienerwerb auf Mallorca nicht aus, um den neuen Eigentümer später ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dazu ist stets die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

Kann ich mich vor dem Notar durch meinen Anwalt als Ratgeber beim Immobilienkauf vertreten lassen?

Ja, eine Vertretung durch den eigenen Anwalt ist beim Immobilienerwerb Mallorca grundsätzlich möglich. Dazu muss im Vorfeld lediglich eine entsprechende notarielle Vollmachtsurkunde ausgestellt werden. Diese kann auch unter Berücksichtigung von einigen Besonderheiten vor einem deutschen Notar unterschrieben werden.

Was für Steuern fallen beim Immobilienerwerb auf Mallorca an?

Nach dem Immobilienerwerb auf Mallorca ist typischerweise die Grunderwerbssteuer zu zahlen, die zurzeit Kaufpreisabhängig bei zwischen 8 und 11 Prozent liegt. Es kann aber auch Konstellationen geben, bei denen die spanische Mehrwertsteuer (entweder 21 oder 10 Prozent) sowie die sogenannte Stempelsteuer von juristischen Dokumenten anfällt.

Was sollte man für die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienerwerb auf Mallorca einplanen?

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich für die Hausnebenerwerbskosten vor dem Immobilienerwerb Mallorca zwischen 10 und 15 Prozent vom Kaufpreis einzukalkulieren. Bei dieser Berechnung sind dabei die folgenden Erwerbsnebenkosten berücksichtigt, wie man es in Ratgebern zum Immobilienkauf empfiehlt: Grunderwerbssteuer, Honorare für Anwalt und Notar, Gebühr Grundbuchamt.

Was ist nach dem Immobilienerwerb auf Mallorca zu berücksichtigen?

Nach dem Immobilienerwerb auf Mallorca und Zahlung der Steuern muss der neue Eigentümer noch ins Grundbuch eingetragen werden. Ebenso müssen die Versorgerverträge (Strom, Gas, Wasser) auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.

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