Seit heute gilt in ganz Spanien keine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen mehr.
Doch es gibt Ausnahmen:
Kellner und Gastronomiemitarbeiter müssen die Maske weiter tragen.
Mitarbeiter von Supermärkten müssen weiterhin Maske tragen, obwohl die Kunden ohne das Utensil einkaufen gehen können.
Positiv getestete Arbeitnehmer ohne Syndrome müssen eine Maske tragen.
Ausserdem gilt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Seniorenheimen.
Generell obliegt es den Unternehmen, ob sie Ihre Angestellten zum Tragen einer Maske am Arbeitsplatz auch weiterhin verpflichten.