Die Europäische Kommission hat am 22. April 2024 eine neue Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ eingeführt, um die Wegwerfkultur reparierbarer Produkte zu verringern. Diese Richtlinie wird derzeit von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Im März 2024 trat zusätzlich eine Richtlinie „zur Stärkung von Verbraucherrechten“ in Kraft, die das Verbot von „Greenwashing“ umfasst – also falsche oder irreführende Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten. Künftig sind allgemeine Umweltaussagen und irreführende Produktinformationen verboten. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden. Zudem müssen Garantieinformationen deutlich erkennbar gemacht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt auf dem Problem des „geplanten Verschleißes“, bei dem Produkte absichtlich so gestaltet werden, dass sie nach kurzer Zeit unbrauchbar werden und nicht repariert werden können. Die nationalen Gesetzgeber sollen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Haushaltsgeräte und Elektronik wie Waschmaschinen, Staubsauger, Kaffeemaschinen und Mobiltelefone länger reparierbar bleiben. In Deutschland wird überlegt, die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre zu verlängern, um das Recht auf Reparatur und die Vermeidung des geplanten Verschleißes zu fördern. Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen wird Verbrauchern helfen, Reparaturleistungen zu vergleichen. Eine Online-Plattform wird die Suche nach lokalen Reparaturbetrieben und Reparaturinitiativen erleichtern. Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu fairen Preisen anbieten und dürfen Reparaturen nicht behindern. Sobald die Richtlinie vom Rat gebilligt und veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten der EU 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften sollen jährlich 12 Mrd. EUR an Verbraucherverlusten einsparen und 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen in der EU auslösen. Sie ergänzen die EU-Vorschriften zum Ökodesign und zum ökologischen Wandel und reagieren auf Forderungen der Bürger nach nachhaltigem Konsum und Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz. Deutschland hat die Ökodesign-Richtlinie implementiert, die die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb einer festgelegten Frist vorschreibt. Zusätzlich müssen Verbraucher beim Kauf über potenzielle Produktmängel, Reparaturmöglichkeiten und -kosten informiert werden. Der Handel hat die Verpflichtung, mehr zu recyceln, Abfall zu reduzieren und alte Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen. Des Weiteren dürfen zurückgegebene, fast neuwertige Produkte nicht mehr vernichtet werden. In Spanien müssen die Herstellerfirmen Ersatzteile vorrätig halten und für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Produktionsende technischen Service anbieten.
Die aktuellen Maßnahmen der Europäischen Kommission markieren einen bedeutsamen Wendepunkt im Streben nach einer nachhaltigeren Wirtschaft und einem verantwortungsbewussteren Konsumverhalten.
Autor:
Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Nr. 52954)
Abogado (ICAIB n° 6645)
dominic.porta@anwaltmallorca.eu
www.anwaltmallorca.eu
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