Bereits im letzten Jahr hatte die spanische Regierung einige Neuerungen im Straßenverkehr verabschiedet. So gilt seitdem Tempo 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften mit einer Richtung-Fahrspur.
Nun geht die Regierung in Madrid weitere Neuerungen erlassen, die vor allem den Bußgeldkatalog betreffen.
Dazu sei zu wissen, dass ein Verkehrsteilnehmer in Spanien, anderes als in vielen Ländern, mit einem Punktguthaben von 15 startet und dieses sich bei Verstößen verringert.
So werden ab sofort 6 Punkte beim Benutzen des Handys am Steuer, Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes 4 Punkte, Zigarettenstummel aus dem Auto werfen 6 Punkte und Mitführen von Radarwarngeräten 3 Punkte abgezogen. Trägt man keinen Helm oder diesen nicht korrekt, werden 4 Punkte abgezogen.
Wer einen Motorrad- oder Radfahrer auf einer 2-spurigen Straße überholt, muss hierfür die Parallelspur nutzen. Bei einer einspurigen Strecke muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Anhalten und Parken auf Radwegen ist strengstens verboten und wird als schwerer Delikt geahndet.
Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer überholt, muss sich an das Tempolimit halten.
Für Radfahrer und Scooterfahrer unter 18 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit Führerschein weniger als 2 Jahren gilt die 0,3-Promille-Grenze.
Für den Rest gilt in Spanien eine Promillegrenze von 0,5.