Arbeitgeber aller Branchen in Spanien können jetzt Drittstaatsangehörige in ihren Herkunftsländern einstellen, anstatt in Spanien nach Bewerbern suchen zu müssen, wenn sie Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen. Das hat das spanische Ministerium für Integration bekannt gegeben.
Dies bedeutet, dass spanische Arbeitgeber nun Arbeitnehmer, die nicht in Spanien oder der EU wohnen, für befristete Tätigkeiten in Positionen einstellen können, die auf dem heimischen Arbeitsmarkt oder dem der EU schwer zu besetzen sind.
Erstmals erlauben die Vorschriften auch die Verlängerung von im Ausland unterzeichneten Verträgen – contratos en origen – auf bis zu zwölf Monate.
Bislang konnten sie nur um neun Monate verlängert werden.
Die Änderungen wurden am 30. Dezember 2021 im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht.
Um in der Kategorie der Verträge ausländischer Herkunft eingestellt werden zu können, müssen die Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag von bis zu einem Jahr haben und außerhalb der EU oder des EWR wohnen.
Die Regelungen ermöglichen die Entwicklung von Projekten der zirkulären Migration mit Drittländern und in Sektoren, in denen ein Bedarf an Arbeitskräften besteht.
Der spanische Minister für Integration wies darauf hin, dass diese Regelungen wertvolle Instrumente zur Förderung einer regulären, sicheren und geordneten Migration sind.
Die für 2022 neu verabschiedeten Regeln bedeuten, dass erstmals die Möglichkeit besteht, Projekte der zirkulären Migration in allen Sektoren zu fördern, in denen ein Bedarf an Arbeitskräften besteht und es Schwierigkeiten gibt, Stellen zu besetzen.
Bisher gab es in Spanien eine Liste mit schwer zu besetzenden Stellen, die Nicht-EU-Arbeitssuchenden zur Verfügung stand und die im dritten Quartal 2021 vor allem Stellen in der maritimen Industrie umfasste.
Im BOE-Bulletin wird nicht erwähnt, in welchen Branchen derzeit ein Mangel an Arbeitsplätzen herrscht, aber es wird mehrfach der Agrarsektor erwähnt, was die Frage aufwirft, ob diese jüngste Arbeitsmarktreform überhaupt auf Nicht-EU-“Büro”-Arbeitnehmer mit Stellen in den Bereichen Lehre, Technik, IT, Ingenieurwesen oder ähnlichen Bereichen anwendbar sein wird.
Die Einstellung von Nicht-EU-Arbeitnehmern hängt in der Regel davon ab, dass ein Arbeitgeber keinen geeigneten EU-Bewerber für die Stelle finden kann.
Laut einer aktuellen Umfrage der spanischen Zentralbank haben 27 Prozent der spanischen Arbeitgeber Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen, und der größte Mangel besteht in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe und im Baugewerbe.
Das BOE-Bulletin enthält auch neue Vorschriften zur Regelung der Bedingungen, die Arbeitgeber den Arbeitnehmern in Bezug auf Unterkunft, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen und angemessene Hygieneempfehlungen bieten müssen. Dies gilt insbesondere für die Einstellung von Saisonarbeitern.
Im Jahr 2021 wurde ein Pilotprojekt zur zirkulären Migration mit Honduras gestartet. 2022 werden 250 honduranische Arbeitskräfte im Rahmen dieses Projekts an landwirtschaftlichen Kampagnen teilnehmen.
Darüber hinaus werden auch die Programme mit Marokko, Kolumbien und Ecuador offen gehalten.
Nach Ablauf der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung müssen die Arbeitnehmer unverzüglich in ihr Land zurückkehren.
Die Angebote richten sich vorzugsweise an die Länder, mit denen Spanien Abkommen zur Regelung und Steuerung der Migrationsströme unterzeichnet hat. Dazu gehören Kolumbien, Ecuador, Marokko, Mauretanien, die Ukraine und die Dominikanische Republik.
Sie können auch aus anderen Ländern angeworben werden, mit denen Spanien in dieser Angelegenheit Beziehungen unterhält, darunter Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Senegal, Mali, Niger, Mexiko, El Salvador, die Philippinen, Honduras, Paraguay und Argentinien.