Mit dem Steuermodell „Modelo 720“ mussten bisher ausländische Residenten in Spanien ihr gesamtes im Ausland befindliches Vermögen detailliert offenlegen. Es handelt sich um eine informative Steuererklärung, in der Vermögenswerte, deren Wert 50.000 EUR übersteigt, angegeben werden müssen. Dazu zählen drei Gruppen: Bankkonten, Wertpapiere und Immobilien. Übersteigt eines dieser Konten 50.000 EUR, ist man zur Abgabe des Modelo 720 verpflichtet.
Das 2012 eingeführte Modell soll dem spanischen Fiskus unter Androhung harter Strafen unbekannte Vermögenswerte offenlegen. Das führte natürlich zu Ärger und – wie erwartet – zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, massgeblich getrieben von mallorquinischen Anwälten.
Nun hat der Europäische Gerichtshof die spanische Regelung für nicht vereinbar mit EU-Recht erklärt. “Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu verpflichtet sind, ihre Vermögensgegenstände im Ausland zu erklären, verstößt gegen das Unionsrecht”, urteilte der Gerichtshof am Donnerstag.
Was heißt das konkret? Bereits auferlegte Strafen sind nichtig und müssen zurückgezahlt werden. Ausserdem rechnet man mit einer zügigen Modifizerung des Steuermodells, denn betroffene Mitgliedsstaaten haben dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes unverzüglich nachzukommen. Das heißt allerdings nicht, dass das Modelo 720 abgeschafft wird. Lediglich die hohen Strafen bei nicht korrekten Angaben sind als nicht verhältnismässig eingestuft wurden.